Ratgeber

Wirtschaftsdetektei: Aufträge von Unternehmen

Eine Wirtschaftsdetektei arbeitet für Unternehmen. Rechtlich gelten für sie dieselben Regeln wie für jede Detektei, dazu kommen Pflichten aus Arbeits- und Datenschutzrecht. Die Angaben stammen aus Gewerbeordnung (GewO), Handelsgesetzbuch (HGB), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Strafgesetzbuch (StGB) auf gesetze-im-internet.de sowie aus der DSGVO im Textband der Bundesbeauftragten für den Datenschutz (Stand März 2026) und einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf bundesarbeitsgericht.de, abgerufen am 27. Oktober 2026.

Stand Oktober 20263 Min. Lesezeit
Lächelnde junge Kolleginnen und Kollegen sitzen zusammen im Büro

Typische Aufträge

Anlass Rechtlicher Bezug
Diebstahl oder Unterschlagung im Betrieb Beschäftigtendaten nur bei dokumentiertem Verdacht, § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG
Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot Handlungsgehilfen dürfen ohne Einwilligung kein Handelsgewerbe betreiben und keine Geschäfte im Handelszweig des Arbeitgebers machen, § 60 Abs. 1 HGB
Zweifel an einer Krankschreibung Beweiswert der Bescheinigung kann erschüttert werden, BAG 5 AZR 149/21
Abhörschutz für Besprechungsräume Abhören ist nach § 201 StGB strafbar, Lauschabwehr dient dem Schutz davor
Auskunft über Vermögensverhältnisse Auskunfteien und Detekteien sind nach § 38 Abs. 1 Nr. 2 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe

Geht es um eigene Beschäftigte, lesen Sie zuerst Detektiv für Arbeitgeber. Dort stehen die Voraussetzungen von § 26 BDSG und die Urteile des Bundesarbeitsgerichts.

Datenschutz: Rechtsgrundlage und Information

Bei einer Ermittlung werden personenbezogene Daten verarbeitet. Als Rechtsgrundlage außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses kommt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Frage: Die Verarbeitung muss zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich sein, und die Interessen der betroffenen Person dürfen nicht überwiegen.

Werden Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, muss der Verantwortliche sie nach Art. 14 Abs. 3 lit. a DSGVO innerhalb einer angemessenen Frist informieren, längstens innerhalb eines Monats. Davon gibt es Ausnahmen:

  • Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO: wenn die Information die Ziele der Verarbeitung voraussichtlich unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt.
  • § 33 Abs. 1 Nr. 2 lit. a BDSG: für nichtöffentliche Stellen, wenn die Information die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche beeinträchtigen würde, sofern nicht das Interesse der betroffenen Person an der Information überwiegt.

Die betroffene Person kann außerdem Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangen.

Grenzen, die auch für Unternehmen gelten

  • Keine Aufnahmen von Gesprächen und kein Abhören (§ 201 StGB).
  • Keine Bildaufnahmen in Wohnungen (§ 201a StGB).
  • Keine GPS-Sender an fremden Fahrzeugen: Der Bundesgerichtshof hat die verdeckte GPS-Überwachung am 4. Juni 2013 für grundsätzlich strafbar erklärt (1 StR 32/13, damals BDSG alter Fassung).
  • Unberechtigte Datenverarbeitung gegen Entgelt ist nach § 42 Abs. 2 BDSG strafbar.

Mehr zu Technik und Lauschabwehr steht unter GPS und Technik. Wie Sie eine Detektei vorab prüfen, zeigt die Checkliste seriöse Detektei.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Was unterscheidet eine Wirtschaftsdetektei von einer Privatdetektei?

Die Gewerbeordnung unterscheidet nicht, beide sind Detekteien nach § 38 GewO. Der Unterschied liegt im Auftraggeber und damit in den Pflichten aus Arbeits- und Datenschutzrecht.

Muss das Unternehmen die beobachtete Person informieren?

Grundsätzlich ja, nach Art. 14 DSGVO. Ausnahmen gelten, solange die Information die Ziele oder zivilrechtliche Ansprüche gefährden würde (Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO, § 33 BDSG).

Darf eine Wirtschaftsdetektei Mitarbeiter überwachen?

Nur unter den Voraussetzungen von § 26 Abs. 1 Satz 2 BDSG: dokumentierter Verdacht einer Straftat, erforderlich und verhältnismäßig.

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