Ratgeber
Detektiv Kosten: so prüfen Sie ein Angebot
Mit dem Rechner oben rechnen Sie ein Detektiv-Angebot nach. Sie tragen die Zahlen aus dem Angebot ein, der Rechner setzt keine Preise voraus. Amtliche Stundensätze oder Marktpreise für Detektive gibt es nicht, deshalb nennt diese Seite keine. Der Umsatzsteuersatz stammt aus § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), der Hinweis zur Melderegisterauskunft aus § 44 Bundesmeldegesetz, beide abgerufen am 27. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de.

Detektivkosten aus Ihrem Angebot nachrechnen
- Personalkosten
- Fahrtkosten
- Pauschalen
- Nettosumme
- Umsatzsteuer 19 %
- Gesamtbetrag
Stimmt der Betrag nicht mit dem Angebot überein, fragen Sie nach.
Der Rechner kennt keine Marktpreise, er rechnet nur mit den Zahlen aus Ihrem Angebot. Personalkosten = Stundensatz × Detektive × Stunden × Tage, Fahrtkosten = Kilometer × Kilometersatz. Umsatzsteuer 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 27.10.2026). Bei Brutto-Preisen rechnet der Rechner den Nettobetrag durch Teilen durch 1,19 heraus.
So nutzen Sie den Kosten-Rechner
Übernehmen Sie aus dem Angebot den Stundensatz je Detektiv, die Zahl der Detektive, die Stunden je Einsatztag und die Zahl der Tage. Dazu kommen die gefahrenen Kilometer mit dem Kilometersatz und sonstige Pauschalen. Wählen Sie, ob die Preise netto oder brutto genannt sind. Der Rechner zeigt Personalkosten, Fahrtkosten, Pauschalen, Nettosumme, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag. Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
| Posten | Wie er sich ergibt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Personal | Stundensatz × Zahl der Detektive × Stunden × Tage | Wie viele Detektive sind gleichzeitig im Einsatz, und warum? |
| Fahrt | gefahrene Kilometer × Kilometersatz | Zählen An- und Abfahrt mit? |
| Technik | Pauschale oder Tagessatz, etwa für Kameras | Nur erlaubte Technik, siehe GPS und Technik |
| Bericht | Pauschale oder nach Stunden | Ist der Bericht im Stundensatz enthalten? |
| Spesen | nach Beleg | Welche Spesen sind vereinbart? |
| Umsatzsteuer | 19 % auf die Nettosumme | Ist der genannte Preis netto oder brutto? |
Personalkosten: die Zahl der Detektive zählt
Werden mehrere Detektive gleichzeitig eingesetzt, steigen die Personalkosten im selben Verhältnis. Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Zwei Detektive, acht Stunden an drei Tagen ergeben 48 abrechenbare Stunden. Fragen Sie deshalb vor dem Auftrag, wie viele Personen eingesetzt werden und ab wann die Detektei Rücksprache hält.
Netto oder brutto
Nach § 12 Abs. 1 UStG beträgt die Umsatzsteuer 19 % der Bemessungsgrundlage. Ist ein Angebot netto genannt, kommen 19 % hinzu: Aus 1.000 Euro netto werden 1.190 Euro brutto. Ist es brutto genannt, ist die Steuer schon enthalten: 1.190 Euro brutto entsprechen 1.000 Euro netto. Stimmt der Betrag nicht mit dem Angebot überein, fragen Sie nach.
Kosten begrenzen
- Kostenobergrenze: Vereinbaren Sie einen Höchstbetrag und eine Rücksprache, bevor er erreicht ist.
- Zeitraum begrenzen: Lieber wenige gezielte Einsätze als eine lange Dauerbeobachtung.
- Selbst prüfen: Eine Anschrift erhalten Sie oft schon über eine einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz.
- Erstattung klären: Ob Sie die Kosten von der Gegenseite zurückbekommen, hängt von engen Voraussetzungen ab, siehe Detektivkosten erstatten.
Was in den Vertrag gehört, lesen Sie unter Detektiv beauftragen.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Detektiv pro Stunde?
Dafür gibt es keine amtliche Quelle. Maßgeblich ist allein das Angebot der Detektei, das Sie mit dem Rechner nachrechnen können.
Kommt auf das Angebot noch Umsatzsteuer?
Wenn es netto genannt ist, ja: 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Fragen Sie im Zweifel nach, ob der Preis brutto gemeint ist.
Speichert der Rechner meine Zahlen?
Nein. Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert oder übertragen.
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